Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
Von der Pflicht zur Chance

Energiekosten nachhaltig senken und Wettbewerbsvorteile sichern
Mit dem neuen Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG) hat die Bundesregierung nun einen klaren Rahmen geschaffen, um die Energieeffizienz in Unternehmen systematisch zu verbessern: Unternehmen sind nun verpflichtet, ihren Energieverbrauch transparent zu machen und nachhaltig zu reduzieren.
Technische Einkäufer, Produktionsleiter und Energie-Manager stehen im Zentrum dieser Entwicklung. Sie sind gefordert, Energieeffizienz nicht nur als Pflichtaufgabe im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen zu betrachten, sondern als strategisches Instrument zur Senkung von Betriebskosten und zur Sicherung langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorgaben betreffen eine Vielzahl von Betrieben, die ihre Prozesse, Strukturen und Investitionsentscheidungen gezielt anpassen müssen.
Das Gesetz definiert konkrete Pflichten, die von der systematischen Erfassung von Energieverbräuchen bis hin zur Einführung von Effizienzmaßnahmen reichen. Richtig umgesetzt bieten diese Anforderungen die Chance, Transparenz über den Energieeinsatz zu gewinnen, Einsparpotenziale aufzudecken und Ressourcen nachhaltiger zu nutzen. Unternehmen, die frühzeitig auf ein professionelles Energiemanagement setzen, schaffen damit nicht nur die Grundlage für Compliance, sondern stärken auch ihre Marktposition.
Hintergründe des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)
Das EnEfG ist Teil einer größeren europäischen Strategie: Die EU hat sich mit der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 Ziele gesetzt, um Energieverbrauch und CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Deutschland setzt diese Vorgaben mit dem EnEfG seit dem 18. November 2023 um – und erweitert damit die bisherigen Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).
Das Energieeffizienzgesetz setzt erstmals klare Vorgaben, für verbindliche End- und Primärenergieeinsparziele.
Konkret bedeutet das:
- Bis 2030 soll der tatsächliche Energieverbrauch um rund ein Viertel niedriger liegen als 2008.
- Beim Primärenergieverbrauch (gesamte eingesetzte Energie inklusive Verluste) soll der Rückgang bis 2030 39,3 % betragen
- Der langfristige Plan: Bis 2045 soll der Endenergieverbrauch insgesamt um 45 % reduziert werden.
Diese Zielmarken machen deutlich: Energieeffizienz ist nicht nur eine kurzfristige Maßnahme, sondern Teil einer langfristigen Transformationsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft.
Welche Unternehmen betrifft das neue Energieeffizienzgesetz?
Das erweiterte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) richtet sich insbesondere an mittlere und große Unternehmen sowie energieintensive Betriebe:
- insbesondere Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GW
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden
- Unternehmen mit mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme
- Betriebe mit energieintensiven Produktionsprozessen
Diese Unternehmen stehen vor der Herausforderung, rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreisentwicklung, hilft eine frühzeitige und strategische Umsetzung nicht nur dabei, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern bietet gleichzeitig erhebliche Kosteneinsparungen und Wettbewerbsvorteile.
Zentrale Anforderungen des EnEfG im Überblick
Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen klar definierte Pflichten erfüllen:
- Ein Energiemanagementsystem implementieren (ISO 50001 oder EMAS-zertifiziert)
- Alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen
- Wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen realisieren (Amortisation < 3 Jahre)
- Eine jährliche transparente Berichterstattung über den Verbrauch und Einsparungen sicherstellen
Zusätzlich müssen Unternehmen ihre Maßnahmen regelmäßig evaluieren und anpassen, um langfristige Effizienzsteigerungen sicherzustellen.
Diese gesetzlichen Anforderungen sind zugleich eine strategische Chance: Wer Energieeffizienz mit System angeht, reduziert Kosten, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit und zeigt sich als verantwortungsvoller, zukunftsorientierter Akteur.
Im aktuellen BAFA‑Merkblatt (Stand: 07. Juli 2025) werden die Neuerungen detailliert erklärt. Zusätzlich enthält das Merkblatt konkrete Hinweise zur Gestaltung von Umsetzungsplänen, orientiert an ISO 50001 und EMAS.
Schritt für Schritt zum digitalen Energiemanagement: so gelingt die praktische Umsetzung
Um die Anforderungen effektiv zu erfüllen und Effizienzpotenziale voll auszuschöpfen, empfehlen sich folgende Schritte:
- Verbrauch digital erfassen und analysieren: Eine transparente Datengrundlage schafft Klarheit eine solide Entscheidungsbasis. Digitale Tools, ermöglichen detaillierte Analysen und decken bisher unsichtbare Einsparpotenziale auf.
- Digitales Energiemanagement etablieren: Klare Verantwortlichkeiten und Prozesse auf Basis digitaler Lösungen definieren, um Komplexität zu reduzieren.
- Maßnahmen gezielt priorisieren: Digitale Tools unterstützen Sie bei der Priorisierung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen mit kurzen Amortisationszeiten. So können Sie Ihre Ressourcen optimal einsetzen und schnelle Ergebnisse erzielen.
- Effizientes Monitoring aufbauen: Echtzeit-Monitoring macht Einsparungen sichtbar und ermöglicht kontinuierliche Verbesserungen. Digitale Plattformen, bieten automatische Reports und Echtzeit-Dashboards, mit denen Energiedaten zentral erfasst und ausgewertet werden.
Herausforderungen meistern: Strategien für eine effiziente Umsetzung
Die Umsetzung des erweiterten EnEfG kann komplex sein. Typische Herausforderungen sind initiale Investitionskosten, Ressourcenmangel und komplexe technische Anforderungen.
Erfolgreiche Strategien hierfür sind:
- Nutzung staatlicher Förderprogramme, um finanzielle Belastungen zu minimieren
- Zusammenarbeit mit Experten, um von Erfahrung und technologischem Know-how zu profitieren
- Langfristige Planung der Investitionen, um Risiken zu minimieren
- Mitarbeiterschulungen und klare Kommunikation sind entscheidend, um die Maßnahmen erfolgreich und dauerhaft umzusetzen. Je besser Mitarbeitende in den Prozess eingebunden und geschult sind, desto größer ist die Chance auf langfristige Erfolge.
- Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern, um dauerhaft von den Vorteilen erhöhter Energieeffizienz zu profitieren
Vorteile bei frühzeitiger und strategischer Umsetzung
Die Umsetzung des EnEfG bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
- Reduzierte Energiekosten: Nachhaltige Senkung der Betriebskosten
- Wettbewerbsvorteile: Frühzeitige Anpassung verschafft entscheidenden Vorsprung gegenüber Wettbewerbern
- Förderungsmöglichkeiten: Staatliche Unterstützung durch gezielte Förderprogramme erleichtert die Finanzierung
- Bessere Reputation: Nachhaltiges Handeln stärkt das Markenbild und die Kundenbindung
- Langfristige Planbarkeit: Digitale Tools ermöglichen langfristige Einsparungen und erleichtern zukünftige Anpassungen an regulatorische Änderungen
Zudem verbessert die gezielte Umsetzung der Anforderungen des EnEfG die Resilienz gegenüber zukünftigen Energiepreissteigerungen und gesetzlichen Verschärfungen.
So wird das EnEfG zu Ihrem Erfolgsfaktor
Das Energieeffizienzgesetz kann für Unternehmen weit mehr als eine gesetzliche Pflicht sein. Es bietet Unternehmen die Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern. Wichtig ist es, frühzeitig strategisch zu planen, geeignete Maßnahmen zu priorisieren und externe Unterstützung gezielt zu nutzen. Digitale Lösungen helfen dabei, die Anforderungen des EnEfG nicht nur effizient zu erfüllen, sondern langfristig von erheblichen Kosteneinsparungen und klaren Wettbewerbsvorteilen zu profitieren.
Quellen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Stand: 07.07.2025. Abgerufen am 11. August 2025, unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. BAFA-Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz aktualisiert. Abgerufen am 11. August 2025, unter: https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bafa-merkblatt-zum-energieeffizienzgesetz-aktualisiert
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland1 (Energieeffizienzgesetz – EnEfG). Aufgerufen am 11. August, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html